Gutachter, Werkstatt oder Versicherung: Wer soll den Unfallschaden bewerten?

Entschädigung nach einem Unfall

In dem unvorhersehbaren Chaos eines unverschuldeten Autounfalls kann sich die Frage stellen:

Sollten Sie einen freien KFZ-Gutachter beauftragen, einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen oder den KFZ-Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Diese Frage ist wichtiger, als sie auf den ersten Blick erscheint und kann den Unterschied zwischen einer fairen Entschädigung und unnötigem Stress ausmachen.

Ein Beispielfall aus meiner Paxis

Der Unfall ereignete sich in einer Seitenstraße, als ein Fahrer aus einer Parklücke fuhr und das Fahrzeug meines Kunden übersah, woraufhin er ihm hinten links in die Seite fuhr.

Nach dem Austausch der Versicherungsdaten, wurde der Schaden von verschiedenen Parteien bewertet.

Beispielschaden an einem schwarzen Auto hinten links für Vergleich zwischen Gutachter, Werkstatt, Versicherung1

Schadensbewertung durch die Vertragswerkstatt

Mein Kunde fuhr zunächst zu seiner Vertragswerkstatt, welche einen Kostenvoranschlag erstellte.

Dieser wurde dann der Versicherung vorgelegt.

Jedoch stieß diese Schadensfeststellung bei der Versicherung auf Skepsis.

Schaden an Felge den der Gutachter der Versicherung und die Werkstatt nicht gesehen haben

Einmischung der Versicherung

Die Versicherung beauftragte einen für sie tätigen KFZ-Gutachter.

Dieser kam zu einer deutlich niedrigeren Schadeneinschätzung, als die Werkstatt.

Für meinen Kunden war dies verwirrend und frustrierend.

Er hatte das Gefühl, dass die Bewertung der Versicherung nicht die tatsächlichen Reparaturkosten abdeckte.

Gutachter der Versicherung hat Schaden an Seitenwand zu klein berechnet

Der Geschädigte wandte sich an mich und frage um Rat

Eingedrückte Seitenwand in der Werkstatt

Die Rolle des freien KFZ-Gutachters

Aufgrund der Unzufriedenheit mit der Situation und dem Wunsch nach einer unabhängigen Einschätzung, beauftragte der Kunde mich, mit der Erstellung eines neutralen Gutachtens.

Die Wahrheit liegt im Detail: Warum ich als freier KFZ-Gutachter eine höhere Schadenssumme ermittelt habe

Als ich mir den Unfallschaden ansah, stellte ich fest, dass das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher war – ein Punkt, der sowohl von der Werkstatt, als auch vom Versicherungsgutachter übersehen wurde.

Insbesondere bemerkte ich, dass es offensichtlich zu einem Anstoß auf den hinteren linken Reifen gekommen war.

Ich konnte daher nicht ausschließen, dass der Reifen oder die Achsaufhängung beschädigt worden waren.

Aus diesem Grund hielt ich es für notwendig, eine Achsvermessung durchführen zu lassen.

Diese Vermessung ergab, dass die Hinterachse verbogen wurde und komplett ausgetauscht werden musste.

Zusätzlich entdeckte ich bei genauer Begutachtung des Reifens einen Schaden an der Flanke des Reifens, der durch den Aufprall verursacht worden war.

Hätte der Kunde diesen nicht bemerkt und wäre weiter mit dem beschädigten Reifen gefahren, hätte dies zu einem potenziell gefährlichen Reifenplatzer führen können.

Ihr Recht auf eine faire Schadensregulierung

Sparen Sie sich unnötigen Ärger und Stress.

Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich bei einem Unfallschaden an einen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Dieser ermittelt für Sie auch den korrekten Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung.

Ihr Sachverständiger Sebastian Wöllenweber

Ich bin Ihr verlässlicher Partner für sämtliche Anliegen rund um Ihr Fahrzeug, bei dem Sachverstand und Fachwissen gefragt ist.

Mit meiner umfangreichen Expertise stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei Ihren individuellen Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Ich kümmere mich persönlich, schnell und kompetent um Ihr Anliegen. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.

Als unabhängiger Sachverständiger biete ich Ihnen stets eine objektive Einschätzung. Ich lege großen Wert auf Transparenz und verständliche Kommunikation, um sicherzustellen, dass Sie stets bestens informiert sind.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen Ihre Interessen. Vom ersten Gespräch bis zur endgültigen Abwicklung mit der Versicherung bin ich an Ihrer Seite.

Verlassen Sie sich auf meine Fachkompetenz in allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.

Sebastian Wöllenweber
Tüv Rheinland Zertifikat
Sterne Bewertungen zum Unternehmen und der Arbeit von Herrn Wöllenweber

Büro

KFZ Gutachter Wöllenweber
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Überblick meiner Leistungen

Technische Gutachten

Detaillierte Analyse von Schäden an Motor, Getriebe und Fahrwerk für eine präzise Schadensermittlung

Wertgutachten

Ermittlung des Fahrzeugwerts für Verkauf, Versicherung und steuerliche Zwecke

Unfallgutachten

Detaillierte Untersuchung von Fahrzeugschäden nach Unfällen mit umfassender Schadensdokumentation

Kostenvoranschlag

Genauer Kostenvoranschlag für Reparaturen bei Unfallschäden bis 750 €, zur Vorlage bei Versicherungen

Beweissicherung

Detaillierte Erfassung und Dokumentation bei Verdacht auf Tachomanipulation oder verborgene Mängel

Spezialisierte Bewertung historischer Fahrzeuge bezüglich Zustand, Originalität und Marktwert

Oldtimer Gutachten
Bootsgutachten

Expertenbewertung von Schäden an Segel- und Motorbooten, mit Fokus auf versteckte Schäden und spezifische Reparaturmethoden.

LKW Gutachten

Präzise Schadenserfassung bei Lkws, berücksichtigt spezielle Bauweise und Aufbauten sowie die Ausfallkosten

Wohnmobil Gutachten

Präzise Schadensermittlung an Wohnmobilen und Wohnwagen, mit besonderem Augenmerk auf Aufbau und Umbauten

Gutachtenprüfung

Unparteiische Einschätzung von Drittgutachten, zur Absicherung gegen Unter- oder Überbewertung.

Schadengutachten

Präzise Ermittlung und Bewertung von Schäden, Dokumentation und Empfehlungen für effektive Reparatur.

Motorrad Gutachten

Präzise Schadensermittlung an Motorrädern, mit besonderem Augenmerk auf Motor, Fahrwerk und Rahmen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist besser: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel schneller und kostengünstiger, kann aber wichtige Details übersehen, die in einem ausführlichen Gutachten aufgeführt würden. Ein Gutachten hingegen bietet eine umfassendere und detailliertere Analyse des Schadens und ist daher oft die bessere Wahl, insbesondere bei komplexen oder großen Schäden.

Wann sind Gutachten und Kostenvoranschlag notwendig?

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel für kleinere Schäden verwendet, bei denen die Kosten für die Reparatur voraussichtlich gering sind. Ein Gutachten hingegen wird bei größeren Schäden, bei denen die Reparaturkosten höher sein könnten oder bei komplexen Fällen benötigt.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich in der Regel immer dann, wenn der Schaden komplex ist oder die voraussichtlichen Reparaturkosten einen bestimmten Betrag (oft etwa 750 Euro) überschreiten. Es kann auch sinnvoll sein, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Versicherung oder der Werkstatt gibt. In jedem Fall sollten Sie sich bei einem Gutachter zuvor kostenlos beraten lassen.

Bei welcher Schadenshöhe brauche ich einen Gutachter?

Ein Gutachter wird in der Regel dann hinzugezogen, wenn der Schaden einen bestimmten Betrag überschreitet, oft etwa 750 Euro. Jedoch kann auch bei geringeren Schäden ein Gutachter sinnvoll sein, wenn die Reparatur komplex ist oder Sie die Wertminderung bestimmen lassen möchten.

Was zahlt die Versicherung bei einem Kostenvoranschlag?

Die Versicherung zahlt die im Kostenvoranschlag aufgeführten Reparaturkosten. Allerdings können bestimmte Posten, wie z.B. der Wertverlust des Fahrzeugs oder der Nutzungsausfall, in einem Kostenvoranschlag oft nicht berücksichtigt werden.

Wie bindend ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel nicht bindend. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Reparaturkosten höher oder niedriger, als im Kostenvoranschlag angegeben, ausfallen können.

Warum sind Gutachter so teuer?

Die Kosten für einen Gutachter sind in der Regel höher, als für einen Kostenvoranschlag, da ein Gutachten eine gründlichere und detailliertere Untersuchung des Schadens erfordert. Ein Gutachter hat zudem eine höhere Haftung und muss sich regelmäßig weiterbilden, was ebenfalls Kosten verursacht.

Kann man bei der Versicherung nach einem Kostenvoranschlag abrechnen?

Ja, das ist möglich. Allerdings kann es sein, dass die Versicherung bestimmte Posten, die im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, nicht anerkennt oder die vorgeschlagenen Reparaturkosten als zu hoch ansieht. Daher ist die Abrechnung nach Kurzgutachten immer die bessere Wahl.

Was zahlt die Versicherung nach Gutachten?

Die Versicherung sollte die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten zahlen. Zusätzlich sollte sie auch weitere im Gutachten aufgeführte Kosten übernehmen, wie z.B. den Wertverlust des Fahrzeugs oder den Nutzungsausfall.

Wer zahlt die Rechnung vom Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens tragen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Gutachten oder ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben haben.